

ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜR PARTNER
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GELTUNGSBEREICH
Diese Vertragsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen
makasol GmbH, FN XX
Am Ramberg 48
8733 St. Marein-Feistritz
im Folgendem kurz „makasol“ genannt
Und dem
makasol Genusspartner
im Folgendem kurz „MGP“ genannt
Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart wird, gelten diese Vertragsbedingungen ausschließlich. Eine einseitige Änderung dieser Vertragsbedingungen durch makasol ist zulässig. Diese Änderung darf jedoch finanziell nicht nachteilig für den MGP und muss sachlich gerechtfertigt sein. makasol wird dem MGP die Änderung schriftlich bekanntgeben. Der MGP hat die Möglichkeit, dagegen binnen 14 Tagen einen Einspruch zu erheben. Durch Erhebung des Einspruchs wird das Vertragsverhältnis zum nächsten Monatsletzten aufgelöst. Mangels Einspruchs wird das Vertragsverhältnis zu den neuen Vertragsbedingungen fortgesetzt.
2. VERTRAGSZWECK
Zweck dieses Vertrags ist, dass es dem MGP erlaubt ist, Kunden und weitere MGPs für makasol zu gewinnen. MGP ist daher berechtigt, aber nicht verpflichtet, für die Produkte von makasol Kunden und weitere MGPs zu gewinnen.
3. VERTRAGSABSCHLUSS
Sowohl volljährige natürliche als auch juristische Personen und/oder Personengesellschaften können MGP werden.
Sofern eine juristische Person oder Personengesellschaft einen makasol Partnerantrag einreicht, sind eine Kopie des entsprechenden Firmen- oder Handelsregisterauszuges über die Registrierung, ebenso wie die Umsatzsteueridentifikationsnummer vorzulegen. Vertretungsbefugte juristischer Personen und natürliche Personen haben zum Zwecke der Legitimation eine Kopie des Reisepasses, Führerscheins oder sonstigem amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen.
Der MGP verpflichtet sich, den makasol Partnerantrag vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen. Dieser kann online unter www.makasol.com ausgefüllt werden. Nach Bestätigung des Abschlusses des Vertrages durch makasol wird der MGP selbständig tätig.
Voraussetzung für eine Tätigkeit und die Unterzeichnung des Partnerantrages ist eine gültige Bankverbindung.
4. BEGRIFFBESTIMMUNGEN
Verkaufsunterlagen
Von makasol hergestellte Schulungs- und Marketingmaterialien, erhältlich im makasol -Partnerbereich
makasol -Genusspartner
ist eine Person, die mit makasol einen Vertrag für die Bereitstellung von makasol -Produkten oder eine makasol-Geschäftsmöglichkeit schließt. MPG sind keine Geschäftspartner von makasol.
makasol Geschäftsmöglichkeit
ist die von makasol angebotene Geschäftsgelegenheit, die Produkte von makasol sowie Geschäftsmöglichkeit zu vermarkten und verkaufen und daraus eine Provision zu generieren.
Vergütungsplan
ist der jeweils aktuelle, länderspezifische Vergütungs- und Bonusplan, gemäß dem MPG für die erfolgreiche Vermarktung oder den Verkauf von makasol -Produkten vergütet wird.
Provisionsstufe
Die Provision wird durch verschiedene Umsatzindikatoren (Kunden- oder Teamumsatz) bestimmt und wirkt sich auf die Provision des jeweiligen Abrechnungsmonats aus. Eine genaue Erläuterung der Provisionsstufen ist im offiziellen Vergütungsplan ersichtlich.
Kunde
ist eine natürliche Person, die makasol-Produkte von makasol oder einem MPG erwirbt.
Aktivität
Ein MPG gilt dann als aktiv, wenn er mindestens einen Eigenumsatz von 150 Euro netto pro Abrechnungsperiode erreicht.
Mentor
Ist jene Person, die einen MGP anwirbt. Diese ist hierarchisch direkt dem MGP übergeordnet.
5. KUNDENGEWINNUNG
Jeder Kunde, der von einem MGP als Kunde erstmalig im online-System bei makasol eingetragen wird, erhält nach Prüfung der Daten und Zustimmung durch makasol von makasol ein Bestätigungsmail. Durch Bestätigung durch den Kunden wird er dem MGP endgültig zugeteilt. Der MGP verfügt ab diesem Zeitpunkt über einen Kundenschutz hinsichtlich des registrierten Kunden. Ein späterer Wechsel zu einem anderen MGP bedarf der schriftlichen Anfrage an makasol, die schriftliche Zustimmung des Kunden und des (alten) MGP. Dem MGP steht kein Gebietsschutz zu.
Entschließt sich ein Kunde, selbst die Tätigkeit als MGP aufzunehmen, wird dieser unter dem ihn bisher betreuenden MGP (= Mentor) selbst MGP. Ein Wechsel des Mentors ist nicht möglich.
Der MGP ist verpflichtet, die Daten des Kunden ordnungsgemäß und vollständig zu melden. makasol behält sich das Recht vor, Kunden oder neue MGPs - aus sachlichen Gründen (zB Lieferengpässe) - abzulehnen. Wenn ein Kunde keine E-Mail Adresse hat und nicht mit der maschinengestützten Verarbeitung seiner Daten einverstanden ist, kann er nicht als Kunde bei makasol registriert werden.
makasol ist berechtigt, Kundendaten aus dem System zu löschen, wenn Pakete mit den Vermerken „verzogen“, „verstorben“, „nicht angenommen“, „unbekannt“ o.ä. retourniert werden und der MGP nicht innerhalb einer angemessenen Frist die fehlerhaften Daten richtigstellt. Dies gilt auch für Datenbankdoubletten bzw. unvollständige Daten. Sofern makasol durch die nicht zustellbaren Pakete Kosten entstehen, ist makasol berechtigt, die Kosten von dem MGP zurückzufordern, soweit diesem ein Verschulden an der Nicht-Zustellbarkeit trifft.
6. WECHSELSEITIGE RECHTE & PFLICHTEN
Zwischen den Vertragspartnern kommt kein Arbeitverhältnis oder arbeitnehmerähnliches Verhältnis begründet. Der MGP erhält einen umsatzabhängigen Vergütungsanspruch. Er ist in seiner Tätigkeit vollkommen frei, insbesondere hinsichtlich Zeiteinteilung, Ort, Ausmaß und –soweit nicht gesetzlich oder vertraglich eingeschränkt – der Art und Weise der Tätigkeit. Er setzt eigene Betriebsmittel ein und ist nicht weisungsgebunden. Er ist daher persönlich und wirtschaftlich unabhängig von makasol.
Als selbständig Tätiger hat der MGP alle für seine Tätigkeit erforderlichen gesetzlich und behördlich vorgeschriebenen Genehmigungen selbst beizuschaffen.
Der MGP unterliegt keinen Umsatzvorgaben oder Lieferpflichten. Der MGP ist allein verantwortlich für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich der steuer- und sozialrechtlichen Anforderungen und Abgaben, sowie für die Erlangung von Genehmigungen für seine Tägitkeit. Der MGP verpflichtet sich auch, alle Provisionserlöse, die er im Rahmen seiner Tätigkeit für makasol erzielt hat, an seinem Sitz ordnungsgemäß zu versteuern.
makasol gibt Preise und Lieferkonditionen vor. Dem MGP ist es nicht gestattet, Produkte abweichend von den aktuellen Verkaufspreisen zu verkaufen. Kundenbestellungen, die der MGP bekommt, sind unverzüglich unter genauer Angabe von Name, Vorname und Anschrift an makasol weiterzuleiten. Die Lieferung der bestellten Ware durch makasol erfolgt direkt an den Kunden.
Der online Verkauf von makasol Produkten ist ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Partner-Websites gestattet. Es ist nicht gestattet, Produkte über eigene Websites oder über Online Marktplätze wie zB. Amazon, ebay oder ähnliche zu verkaufen. Eigene Websites sind erlaubt, wenn diese als reine Informationsseite das Empfehlungsmarketing betreffend dienen. Aber auch diese müssen auf der Startseite gut ersichtlich den Vermerk „Dies ist keine offizielle makasol Internetseite.“ tragen.
makasol stellt dem MGP Marketing- und Verkaufswerkzeuge gegen Entgelt zur Verfügung. Diese können im Partnerbereich bestellt werden. Um einen einheitlichen Auftritt der Marke makasol zu gewährleisten, gilt es, auch hier einige Regeln einzuhalten. Alle persönlichen Verkaufstools wie Websites, Visitenkarten, Autoschriftzüge, Anzeigen und dergleichen müssen den Vermerk „Selbständiger makasol Genusspartner“ tragen. In Domainnamen aber auch in Seiten-, Gruppen- oder Profilnamen in sozialen Netzwerken darf makasol nur in Verbindung mit dem eigenen Nachnamen verwendet werden. Es ist nicht erlaubt, eigene Produktfolder als Verkaufsunterlage zu erstellen.
Werbe- und Verkaufsunterlagen wie Prospekte, Kataloge, Fotomaterial, Präsentationen und ähnliches bleiben geistiges Eigentum von makasol und sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung, insbesondere die Vervielfältigung und Veröffentlichung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
Von makasol erstellte Beiträge und Fotos in sozialen Medien dürfen nur geteilt und nicht kopiert werden. Es muss ersichtlich sein, dass der Beitrag/das Foto offiziell von makasol stammt.
Das Firmenlogo darf in unveränderter Form für die Bewerbung auf Veranstaltungsplakaten genutzt werden und steht im Partnerbereich zum Download zur Verfügung.
Der MGP verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
MGPs ist es nicht erlaubt, geldwerte Leistungen, sofern sie eine Bagatellgrenze übersteigen, von anderen MGPs für Leistungen als Mentoren, anzunehmen. Schulungen, Trainings, Beratungen, Schulungsunterlagen sind generell kostenlos von den Mentoren für ihre Partner anzubieten, unabhängig davon, ob diese von makasol oder dem MGP erstellt wurden.
Dem MGP ist es untersagt, auf offizielle Presseanfragen makasol betreffend zu antworten oder offizielle Interviews betreffend makasol zu geben. Diese müssen an makasol weitergeleitet werden. Medienkooperationen dürfen nur nach Rücksprache mit makasol umgesetzt werden.
Dem MGP ist es nicht erlaubt, falsche oder irreführende Behauptungen über die makasol Produkte oder die makasol Geschäftsmöglichkeit zu tätigen. Es dürfen ausschließlich Aussagen aus offiziellen makasol Unterlagen verwendet werden.
Der MGP hat bei der Vermarktung und dem Verkauf der makasol Produkte und der Empfehlung der Geschäftsmöglichkeit alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten, u.a. Verbraucherschutz, Wettbewerbsrecht, Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht und sonstige Immaterialgüterrechte sowie Datenschutzbestimmungen.
7. VERSTOß GEGEN DIE AGB
Bei einem Verstoß gegen einen oder mehrere Punkte dieser AGB, ergeht an den MGP eine schriftliche Ermahnung. Danach hat dieser 14 Tage Zeit, den Verstoß gegen diese AGB zu beheben. Kommt der MGP dieser Behebung nicht nach oder kommt es zu erneuten ähnlichen oder gleichen Verstößen, so ist makasol berechtigt, den Vertrag mit dem MGP aus wichtigem Grunde unverzüglich aufzulösen. Eine Geltendmachung eines entstandenen Schadens behält sich makasol vor.
8. VERGÜTUNG
Dem MGP steht ein Vergütungsanspruch für Umsätze, die durch ihn selbst, seine Kunden und Kunden der ihm zurechenbaren MGP zustande kommen, im nachstehenden Umfang zu. Dieser Anspruch gliedert sich in zwei Bereiche, wobei ein Punkt für 1 Euro Nettoumsatz steht.
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Eigenbonus:
Vergütung aufgrund der Summe aller Eigeneinkäufe und Einkäufe der direkten Kunden (Eigenpunkte) -
Gruppenbonus:
Vergütung aufgrund der Summe aller Einkäufe der angeworbenen MGP und deren Kunden (Teampunkte) + Eigenpunkte
In Abhängigkeit von der Höhe der Gruppenpunkte errechnet sich die jeweilige Karrierestufe. Für die Aktivierung des Gruppenbonus ist die Erreichung der Eigenpunkte im jeweiligen Monat erforderlich. Die Eigenpunkte zählen zur Berechnung der Gruppenpunkte dazu. Die Karrierestufen werden monatlich berechnet. Alle Punkte, die bis zum jeweiligen Monatsletzten einbezahlt wurden, zählen zur Berechnung der Karrierestufe dazu. Am 1. des Folgemonats werden die Punkte wieder auf Null gesetzt.
Ab der Karrierestufe 5 werden zur Berechnung der Karrierestufe die max. 3 umsatzstärksten Teampartner (GP-1 / GP-2/ GP-3) samt ihrem Team abgezogen. Das hat jedoch keinen Einfluss auf die Berechnung der Gesamtprovision. Es werden alle Punkte zur Berechnung herangezogen.
Ab der Karrierestufe 5 ist man für den Wachstumsbonus qualifiziert. Der Wachstumsbonus ist ein Differenzbonus. Er wird für die Summe der Gruppenpunkte ab Ebene 4 unendlich in die Tiefe ermittelt. Dieser errechnet sich aus der Differenz der eigenen Karrierestufe zur Karrierestufe aller Teampartner in der 4. Ebene.
Bildliche Darstellung des Systems:

Die Provisionsabrechnungen erfolgen nach Ende jeden Kalendermonates bis längstens zum 10. des Folgemonats. Die Provisionen werden auf Basis des vergangenen Kalendermonats aus den dem MGP zuzurechnenden Nettoverkäufen ermittelt. Es werden nur bezahlte und nicht widerrufene Rechnungen zur Provisionsermittlung herangezogen. Die Auszahlung erfolgt jeweils bis zum 15. des Folgemonats auf das vom MGP angegebene Konto. Die Provisionen werden brutto ausbezahlt, soweit nicht der MGP angegeben hat, vorsteuerabzugsberechtigt zu sein. Provisionsbeträge unter 50 Euro werden dem MGP in seinem Konto als Gutschrift gutgeschrieben. Eine Auszahlung von Guthaben hat jedoch spätestens nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu erfolgen.
makasol ist berechtigt, Forderungen, die makasol gegen den MGP zustehen, ganz oder teilweise mit den Provisionszahlungen aufzurechnen, wozu der MGP bereits jetzt seine Zustimmung erteilt.
Wird ein bereits verprovisionierter Warenkauf eines Kunden rückabgewickelt, so ist die bereits geleistete Provision vom MGP zu erstatten. Die Rückerstattung erfolgt in dem Monat der Rückabwicklung des Kaufs mit dem Kunden, gegebenenfalls durch Verrechnung mit bestehenden Provisionsansprüchen oder Abzügen der erlangten Vergütungspunkte (EP oder GP) mit Auswirkung auf die Provisionsstufe.
Einwendungen gegen abgerechnete Provisionen sind makasol binnen 30 Tagen ab der fehlerhaften Zahlung schriftlich mitzuteilen. Nach diesem Zeitpunkt gelten die Abrechnungen als genehmigt. Allfällige Vergütungsansprüche des MGP sind innerhalb einer Frist von 90 Tagen ab Ende des Monats, in dem sie fällig geworden sind, gelten zu machen, anderenfalls sind sie als verfallen anzusehen.
Soweit der MGP Eigenbestellungen vornimmt, gelten die diesbezüglichen AGB von makasol.
9. BEENDIGUNG DIESES VERTRAGES
Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es kann von beiden Parteien jederzeit unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten aufgekündigt werden.
makasol kann diesen Vertrag jedoch nur aus wichtigen Gründen auflösen, wobei aus Gründen, die vom MGP schuldhaft zu vertreten sind, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Auflösung erklärt werden kann.
Als Auflösungsgrund für makasol sind folgende Gründe anzusehen:
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Auflösung des Unternehmens makasol
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Einstellung des Betriebs hinsichtlich der Vertragsware
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Einstellung der Lieferung der Vertragsware
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Insolvenzeröffnung über das Vermögen des MGP oder Ab- bzw Zurückweisung eines Antrags auf Insolvenzeröffnung
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Verstoß des MGP gegen die gegenständlichen Vertragsbedingungen (unter Einhaltung der Vorgehensweise nach Punkt 7. dieser Bedingungen)
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Sonstige gesetzes- oder rechtswidrige Verhaltensweisen des MGP, die es makasol unzumutbar machen, das Vertragsverhältnis aufrecht zu erhalten.
Die Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von makasol zulässig.
Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgt eine Endabrechnung hinsichtlich allenfalls noch bestehender Vergütungsansprüche aus dem letzten Monat des Vertragsverhältnisses. Sämtliche Kunden und MGP, die dem MGP zugehörig sind, werden auf null gesetzt. Weitere Ansprüche des MGP bestehen nicht.
10. HAFTUNG
Der MGP nimmt zur Kenntnis, dass es – aus welchen Gründen auch immer – zu Lieferverzögerungen und/oder Lieferausfällen kommen kann, auch wenn sich makasol bemühen wird, allen Aufträgen mit Kunden nachzukommen. Aus diesem Grund wird eine Haftung makasols gegenüber dem MGP für Vermögensschäden, die diesem aus dem Unterbleiben der Leistungserbringung gegenüber dem Kunden und damit einhergehenden Umsatzverlust oder anderen Umständen entsteht, ausgeschlossen, soweit makasol diesbezüglich kein vorsätzliches oder krass grob fahrlässiges Verschulden trifft. Im Falle leichter oder grober Fahrlässigkeit haftet makasol darüber hinaus nur bis zur Höhe der Versicherungssumme, die die Haftpflichtversicherung von makasol deckt.
Der MGP haftet makasol gegenüber für Schäden im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen.
11. VOLLSTÄNDIGKEITSKLAUSEL
Diese Bestimmungen bilden den vollständigen Vertrag zwischen dem MGP und makasol. Sämtliche Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis. Die elektronische Kommunikation und Übermittlung von Willenserklärungen (zB E-Mail) kommt dem Schriftformerfordernis gleich.
12. MITTEILUNGEN
Alle Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrags sind schriftlich zu verfassen und per Post, Fax oder E-Mail an die von der anderen Partei hierfür angegebene Adresse oder Telefonnummer zu senden. Alle Mitteilungsfristen laufen ab dem Tag, an dem die Mitteilung versendet wurde.
13. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
14. ANWENDBARES RECHT & GERICHTSSTAND
Die Vertragsparteien vereinbaren für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, den Sitz von makasol als Erfüllungsort und das in 8700 Leoben sachlich zuständige Gericht als ausschließlichen Gerichtsstand unter Anwendung österreichischen materiellen Rechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie
der Verweisungsnormen (IPRG, EVÜ).
© 2020. Wirksam ab April 2020